Aus Vereinfachung wird im vorliegenden Leitbild stets die männliche Form gebraucht. Alle Frauen und Mädchen – somit Spielerinnen und Trainerinnen - sind selbstverständlich auch mit einbezogen.
Dieses Leitbild basiert auf dem Leitfaden, unserer Philosophie für die Zukunft!
Wer sind wir – FC Goldstern Familie
Der regional verankerte FC Goldstern überzeugt durch seine angenehme, familiäre und unkomplizierte Art. Wir als einer der grössten Breitensportvereine im Kanton Bern bieten eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung.
Pflichten und Rechte – Spieler
Pflichten
Die Aktivmannschaften/-mitglieder bekennen sich zu den übergeordneten Zielsetzungen des Clubs gemäss Vorgaben vom Präsidenten und Vorstand.
Sportliche Zielsetzung: Ein Rang in der ersten Tabellenhälfte ist anzustreben
Soziale Zielsetzung: Jedes Team leistet einen aktiven Beitrag an den nötigen Arbeiten rund um unser Clubhaus und unseren Sportplatz auf der Waldruhe
Zu den festgesetzten Spielen, Trainings und Mannschaftssitzungen haben sämtliche Spieler rechtzeitig zu erscheinen. Im Verhinderungsfalle ist die zuständige Instanz rechtzeitig unter Angabe des Grundes zu informieren. Gegen mehrmals fehlbare Spieler können Sanktionen ergriffen werden.
Die Spieler aller Mannschaften verpflichten sich den Mitgliederbeitrag termingerecht zu bezahlen, die genauen Beträge sind in der Beitrittserklärung ersichtlich.
Sämtliche Forderungen und Ansprüche seitens des Spielers gegenüber dem Verein sind schriftlich begründet einzureichen. Antrag auf Ermäßigungen oder Erlass bezüglich des Mitgliederbeitrags kann beim Vorstand mit entsprechender Gegenleistung eingereicht werden.
Ein Vereinsaustritt ist ausschliesslich nur per Ende einer Saison möglich und wenn der Spieler sämtlichen statutarisch und reglementarisch festgelegten Forderungen des Vereins nachgekommen ist. Dazu gehören die Zahlung aller ausstehenden Beiträge (Mitgliederbeitrag etc.) und die ordnungsgemäße Retournierung von ausgeliehenem Vereinsmaterial.
Schlüssel für die Fälligkeit des Mitgliederbeitrages
Bei Eintritt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember
gesamter Jahresbeitrag fällig
Bei Eintritt zwischen dem 1. Januar und dem 31. März
halber Jahresbeitrag fällig
Bei Eintritt zwischen dem 1. April und dem 30. Juni
Jahresbeitrag erstmals in der folge Saison fällig
Bei Austritt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember
halber Jahresbeitrag fällig
Bei Austritt zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni
gesamter Jahresbeitrag fällig
Der Spieler ist dafür besorgt, dass der Verein, im speziellen der zuständige Mannschaftsleiter, jederzeit über die neusten persönlichen Daten des Spielers verfügt. Dazu gehören insbesondere Adresse, Telefonnummern und E-Mail-Adresse! Bei nichterfolgten Berichtigungen von Adressdaten lehnt der Verein die Haftung für sämtliche sich daraus ergebenden Folgen ab. Zudem wird der Verein dadurch automatisch von seiner Informationspflicht entbunden.
Doping und Arzneimittel-Missbrauch ist gemäß den Reglementen des Schweizerischen Fussballverbandes verboten. Der Spieler verpflichtet sich, sich an diese Richtlinien zu halten und im Falle einer Zuwiderhandlung die volle Verantwortung dafür zu übernehmen. Der Verein lehnt sämtliche, im Zusammenhang mit Doping und Arzneimittel-Missbrauch entstehende Haftung ab.
Rauchen sowie der Konsum alkoholischer Getränke (und dergleichen) ist den Spielern während den Trainings und Spielen strikte untersagt.
Bekennung zur Clubphilosophie ‚VIELE TEAMS = EIN CLUB’, d.h. die Teams werden bei Bedarf durchmischt, eventuell mit Spielern von anderen Aktivmannschaften und Junioren ergänzt um die unter Punkt 1 vorgegebenen Zielsetzungen zu erreichen.
Die Mannschaften/Mitglieder verpflichten sich aktiv am Clubleben teilzunehmen. Dazu gehören Veranstaltungen (z.B. Juniorentag) und Events (z.B. jährliches Lotto) sowie Mithilfe bei der Clubhausbetreuung.
Jede neu gemeldete Aktivmannschaft verpflichtet sich bei der Rekrutierung eines zusätzlich benötigten Clubschiedsrichters mitzuhelfen. Zudem stellen die Aktivmannschaften die benötigte Anzahl Spielleiter für die Spiele und Turniere im Bereich der Junioren E – D und der Juniorinnen C und B (Kleinfeldfussball)
Für Aktive, Senioren, Veteranen und Junioren A ist der Besuch der ordentlichen und ausserordentlichen Generalversammlung obligatorisch.
Mitglieder (Aktive, Senioren, Veteranen) können, wenn es die Lage erfordert, zu Frondienstleistungen verpflichtet werden. Unter besonderen Umständen kann dies durch Beitragsleistungen abgegolten werden. Den entsprechenden Beitrag beschliesst die Hauptversammlung.
Rechte
Jedes Aktivmitglied hat grundsätzlich das Recht an den jährlichen Versammlungen teilzunehmen und das Stimm- und Wahlrecht auszuüben, dem Vorstand und der Versammlung Anträge zu unterbreiten, sich über die Verhältnisse innerhalb des Clubs Aufschluss zu verschaffen sowie an allen Ausflügen und Clubveranstaltungen, welche stattfinden teilzunehmen.
Weiter hat jedes Aktivmitglied grundsätzlich das Recht an Training und Spielen teilzunehmen.
Freude und viel Begeisterung
Optimale Trainingsmöglichkeiten
Kameradschaft pflegen und erleben
Pflichten und Rechte – Trainer
Pflichten
Vereinsinteressen stehen über Eigeninteressen
Der Trainer jeder Mannschaft ist verpflichtet bei Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages den betroffenen Spieler vom Spielbetrieb auszuschliessen und den Spielerpass beim Spiko zu deponieren.
Gut vorbereitete Trainings mit einfachen aber optimalen Übungen
Gerechtigkeit gegenüber allen
Konflikte und Spannungen direkt in der Gruppe ansprechen
Regelmässige (mind. 3 Mal jährlich) per Brief/Mail oder einem anderen Mittel
Besuch von internen und externen Weiterbildungskursen, Infos oder Sitzungen
Unterstützung oder Organisation bei Anlässen wie z.B. Heimspiel oder –Turnier, Hallenturnieren, Lotto, FCG-Tag, JUKO-Tag
Abgabe und Durchsetzen von Anwesenheitskontrolle, Trainingsplanung
Abgänge oder Zugänge von Spielern Meldung an Marketing & Kommunikation.
Beschaffung von Spielerpässen durch Neuanträge oder interner Abklärung
Organisation des Spielbetriebs inkl. Sorgen für Ordnung in den Sportanlagen
Ohne schwerwiegende persönliche Gründe (Ermessen des Sportchefs) darf der Verein nicht während der Saison verlassen werden.
Rechte
Ordentliche Trainings- und Spielbeteiligung, Disziplin und Respekt der Spieler
Bestmögliche Leistung der Junioren in jedem Training und Spiel
Rechtzeitige Abmeldung der Spieler bei einer allfälligen Verhinderung
Hilfe und Unterstützung durch Eltern und der Vereinsverantwortlichen
Mehrmals gegen ihre Pflichten verstossende Kinder können nach Rücksprache mit den Eltern aus dem Verein gewiesen werden
Rasche Spesenrückerstattung durch den Kassier
Halbjährliche Spesenentschädigung, welche fristgerecht (bis 1 Monat nach Ende der Periode) ausbezahlt werden
Der Ehrenkodex für Trainer
Abgeleitet von der Vorlage des Schweizerischen Fussballverbandes SFV:
Er respektiert die Würde der Sportler und behandle alle gleich und fair, unabhängig von Alter, Geschlecht und ethnischer Herkunft.
Er sorgt für eine Atmosphäre und Umgebung, in welcher sich der junge Sportler sicher fühlen und bewegen kann.
Er distanziert sich von allen Handlungsformen, die den Sportler in seiner Würde verletzen und erniedrigen.
Er achtet auf die Grenzen des Sportlers und distanziert sich von allen Formen des körperlichen und emotionalen Missbrauchs.
Er verpflichtet sich, den Gebrauch von verbotenen Substanzen (Doping) zu unterbinden und Suchgefahren vorzubeugen.
Er distanziert sich von allen Formen der sexuellen Belästigung der Sportler.
Er nimmt zur Kenntnis, dass sexuelle Handlungen und Beziehungen zwischen Trainer und Sportler unter 18 Jahren unter keinen Umständen erlaubt sind.
Sind Berührungen erforderlich, so führt er sie so aus, dass sie nicht als sexuelle Absicht verstanden werden können.
Er distanziert sich von sexistischen Ausdrücken, die die Würde des Sportlers verletzten.
Er nimmt in Umkleideräumen während den Trainings und Spielen eine zurückhaltende und respektvolle Haltung ein.
Er schützt den ihm anvertrauten Sportler vor jeglichem Missbrauch durch Teamkameraden.
Er nimmt von Junioren keine Bezahlungen entgegen.
Er setzt sich ein, dass der Ehrenkodex im Umfeld seiner Mannschaft eingehalten wird und meldet Verstösse den verantwortlichen Stellen.
Bei Ereignissen welche nicht in diesem Kodex aufgeführt sind, aber im Sinne dagegen verstossen, verpflichtet er sich, Verfehlungen zu melden.
Er erklärt sich bereit, dass der Verein nach seinem Austritt allfällige Referenzauskünfte erteilen darf.