Leitbild Juniorenabteilung FC GOLDSTERN

 
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Einleitung

Aus Vereinfachung wird im vorliegenden Leitbild stets die männliche Form gebraucht. Alle Frauen und Mädchen – somit Spielerinnen und Trainerinnen - sind selbstverständlich auch mit einbezogen.


Dieses Leitbild basiert auf dem Juniorenkonzept, dem Leitfaden, unserer Philosophie für die Zukunft!

 

Wer sind wir – FC Goldstern JUKO Familie

Der regional verankerte FC Goldstern überzeugt durch seine angenehme, familiäre und unkomplizierte Art. Wir als einer der grössten Breitensportvereine im Kanton Bern bieten der Jugend eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Jedes Kind, ob Mädchen oder Knabe, ob begabt oder weniger talentiert, kann ab dem 5. Lebensjahr die Begeisterung der grössten Sportart miterleben. Dabei stehen die Freude und der Spass im Vordergrund. In einer einfachen Infrastruktur erhalten die Kinder und Jugendlichen Woche für Woche die Gelegenheit, ihre Fähigkeiten im sozialen und fussballerischen Bereich zu verbessern. Ausgebildete Trainer zeichnen sich dabei für die Betreuung und Schulung der Junioren zuständig.
 

Angebote

Wir bieten wöchentliche Fussballtrainings durch motivierte, ausgebildete, sympathische Trainer. An den Wochenenden erhalten die Kinder/Jugendlichen bei Matches/Turnieren im Kanton Bern die Gelegenheit, ihr Können im Spiel zu zeigen.


Zusätzlich erhalten die Junioren die Möglichkeit, bei folgenden Anlässen – organisiert durch FCG Mitglieder - teilzunehmen:

  • Jährliches Hallenturnier vor allem für die Fussballschule bis zu den D-Junioren
  • Saisonabschluss mit grossem Turnier ev. Sponsorenlauf etc., ca. Mitte/Ende Juni
  • Fussballwoche (kostenpflichtig) in den Sommerferien
 

Unsere Ziele im Breitenfussball

Die technischen, taktischen und sozialen Fähigkeiten jedes Spielers Tag für Tag zu verbessern, wobei natürlich der Spass im Zentrum steht. Talentierten und ambitionierten Spielern soll durch professionelle Arbeit der Weg in den Spitzenfussball offen gehalten werden.


Für die Juniorenabteilung (vor allem ab den D-Junioren) sind folgende Ziele, kurz- und/oder langfristig zu erreichen:

  • In jeder Kategorie eine breite, gute, konkurrenzfähige und ausgeglichene Mannschaft
  • In den nächsten Jahren zu vergleichbar benachbarten Klubs aufschliessen. Anschliessend – wenn möglichst – diese Vereine übertrumpfen.
  • Ab den C-Junioren mindestens in der 1. Stärkeklasse spielen.
  • Mehr Junioren durch Top-Ausbildung in die Aktiven einbauen (optimal sind mind. 3 Spieler pro Saison), damit jene Mannschaften mehr Fortschritte und Erfolge erzielen können.
 

Materialien

  • Jeder Spieler erhält einen Ball. Je nach Kategorie erhält der Junior folgenden Ball:
    - Kat. Fussballschule bis E = Gr. 4 light
    - Kat. D inkl. Juniorinnen = Gr. 4
    - Kat. C = Gr. 4 oder 5
    - Ab Kat. B = Gr. 5
  • Falls der Ball mutmasslich (z.B. spielen auf Terre oder in der Nähe von Gebüschen) kaputt geht, sind die Eltern dafür verantwortlich, einen Neuen zu kaufen.
  • Bei Rücktritt aus dem Verein oder bei Erhalt eines neuen Balles ist der alte abzugeben.
  • Falls ein Vereinstrainers etc., vom FCG oder durch einen Sponsor zur Verfügung gestellt wird, ist dieser bei einem Rücktritt im ersten Jahr nach Abgabe zu retournieren. Defekte oder verlorene Teile in diesem Zeitraum sind ebenfalls zu ersetzen.
 

Pflichten und Rechte – Spieler

 
Pflichten
  • Fairness und gutes Verhalten gegenüber Trainer, Mannschaftskollegen, Gegner, Schiedsrichter, Zuschauer und Vereinsmitglieder (Bussen die durch Nichteinhaltung dieser Pflicht erfolgen, hat der Spieler selber zu begleichen)
  • Eingliederung in die Mannschaft / Verein
  • Regelmässiges und bestmögliches mitmachen bei Trainings (ab Junioren-Ea, 2 x Training pro Woche) (D-Promotion 3xTraining pro Woche) und Spielen
  • Pünktlichkeit
  • Anweisungen der Trainer befolgen
  • In Top-Ausrüstung und mit dem Ball im Training erscheinen
  • Bei Verhinderung rechtzeitige Entschuldigung (Abmeldung) an den Trainer
  • Verein / Team bestmöglich in seinen Ansichten und Aktivitäten (z.B. Sponsorenlauf) unterstützen
  • Verantwortungsbewusster Umgang mit Sportmaterialien, Sportstätten, Garderoben und der Umwelt
  • Verzicht von Sucht- / Genussmitteln auf allen Sportplätzen (cool & clean)
  • Ohne schwerwiegende persönliche Gründe (Ermessen des Trainers) darf der Verein nicht während der Saison verlassen werden
  • Obligatorische Teilnahme am FCG-Tag & Internem Hallenturnier
  • Das Tragen des Vereinstrainers etc., falls vom FCG oder durch einen Sponsor zur Verfügung gestellt, ist obligatorisch.
 
Rechte
  • Gute Betreuung
  • Freude und viel Begeisterung
  • Optimale Trainingsmöglichkeiten
  • Mindestens zwei Hallenturniere im Winter und mehrere Spiele/Turniere auf Rasen
  • Kameradschaft pflegen und erleben
  • Einen Fussball für den Gebrauch im Training und zu Hause
  • Bei Unstimmigkeiten mehrere Ansprechstellen (Trainer, Juniorenobmann…) vorhanden
 

Pflichten und Rechte – Eltern

 
Pflichten
  • Interesse am Sport ihrer Kinder
  • Unterstützung der Kinder/Jugendlichen, der Trainer und des Vereins
  • Frondienste wie z.B. Dress waschen oder Fahrdienst leisten
  • Entscheidungen des Trainers mittragen
  • Bei jeder Abwesenheit ihrer Kinder eine rechtzeitige Meldung an den Trainer machen (bestätigte Turnierteilnahmen, bitte nur in wirklichen Ausnahmefällen absagen)
  • Juniorenmitgliederbeitrag fristgerecht bezahlen
Schlüssel für die Fälligkeit des Mitgliederbeitrages
Bei Eintritt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember gesamter Jahresbeitrag fällig
Bei Eintritt zwischen dem 1. Januar und dem 31. März halber Jahresbeitrag fällig
Bei Eintritt zwischen dem 1. April und dem 30. Juni Jahresbeitrag erstmals in der folge Saison fällig
Bei Austritt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember halber Jahresbeitrag fällig
Bei Austritt zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni gesamter Jahresbeitrag fällig
 
Rechte
  • TOP-Betreuung/Schulung der Kinder/Jugendlichen
  • Gute Organisation des Trainings- und Spielbetriebs
  • Mindestens eine jährliche Elterninfo durch den Trainer
  • Vereinsheft „Freekick“ mit Texten von Trainern und der Vereinsführung
  • Verschiedene Anlaufstellen - Trainer dann Juniorenobmann - bei Fragen/Unstimmigkeiten
  • Der Trainer hat die Interessen der Spieler angemessen zu berücksichtigen. Im Vordergrund steht jedoch das Kollektiv
 

Pflichten und Rechte – Trainer

 
Pflichten
  • Vereinsinteressen stehen über Eigeninteressen
  • Grösste Vorbildfunktion nach den Eltern!
  • Verantwortlich für Aufsicht, Betreuung, Erziehung und Fussballtechnische Ausbildung der Junioren
  • Der Trainer jeder Mannschaft ist verpflichtet bei Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages den betroffenen Spieler vom Spielbetrieb auszuschliessen und den Spielerpass beim Juniorenobmann zu deponieren.
  • Gut vorbereitete Trainings mit einfachen aber optimalen Übungen
  • Gerechtigkeit gegenüber allen
  • Konflikte und Spannungen direkt in der Gruppe oder mit den Eltern ansprechen
  • Regelmässige (mind. 3 Mal jährlich) Kommunikation mit den Eltern per Brief/Mail oder einem anderen Mittel
  • Mindestens eine Elterninfo im Jahr durchführen
  • Besuch von internen und externen Weiterbildungskursen, Infos oder Sitzungen
  • Unterstützung oder Organisation bei Anlässen wie z.B. Heimspiel oder -turnier, Hallenturnieren, Lotto, FCG-Tag, JUKO-Tag etc.
  • Abgabe und Durchsetzen von Anwesenheitskontrolle, Trainingsplanung ab E-Junioren
  • Abgänge oder Zugänge von Spielern dem verantwortlichen Marketing & Kommunikation melden
  • Beschaffung von Spielerpässen durch Neuanträge oder interner Abklärung
  • Organisation des Spielbetriebs inkl. Sorgen für Ordnung in den Sportanlagen
  • Ohne schwerwiegende persönliche Gründe (Ermessen des Juniorenobmannes) darf der Verein nicht während der Saison verlassen werden
 
Rechte
  • Ordentliche Trainings- und Spielbeteiligung, Disziplin und Respekt der Spieler
  • Bestmögliche Leistung der Junioren in jedem Training und Spiel
  • Rechtzeitige Abmeldung der Spieler bei einer allfälligen Verhinderung
  • Hilfe und Unterstützung durch Eltern und der Vereinsverantwortlichen
  • Mehrmals gegen ihre Pflichten verstossende Kinder können nach Rücksprache mit den Eltern aus dem Verein gewiesen werden
  • Rasche Spesenrückerstattung durch den Kassier
  • Halbjährliche Spesenentschädigung, welche fristgerecht (bis 1 Monat nach Ende der Periode) ausbezahlt werden
 

Der Ehrenkodex für Trainer

Abgeleitet von der Vorlage des Schweizerischen Fussballverbandes SFV:

  1. Er respektiert die Würde der Sportler und behandle alle gleich und fair, unabhängig von Alter, Geschlecht und ethnischer Herkunft.
  2. Er sorgt für eine Atmosphäre und Umgebung, in welcher sich der junge Sportler sicher fühlen und bewegen kann.
  3. Er distanziert sich von allen Handlungsformen, die den Sportler in seiner Würde verletzen und erniedrigen.
  4. Er achtet auf die Grenzen des Sportlers und distanziert sich von allen Formen des körperlichen und emotionalen Missbrauchs.
  5. Er verpflichtet sich, den Gebrauch von verbotenen Substanzen (Doping) zu unterbinden und Suchgefahren vorzubeugen.
  6. Er distanziert sich von allen Formen der sexuellen Belästigung der Sportler.
  7. Er nimmt zur Kenntnis, dass sexuelle Handlungen und Beziehungen zwischen Trainer und Sportler unter 18 Jahren unter keinen Umständen erlaubt sind.
  8. Sind Berührungen erforderlich, so führt er sie so aus, dass sie nicht als sexuelle Absicht verstanden werden können.
  9. Er distanziert sich von sexistischen Ausdrücken, die die Würde des Sportlers verletzten.
  10. Er nimmt in Umkleideräumen während den Trainings und Spielen eine zurückhaltende und respektvolle Haltung ein.
  11. Er schützt den ihm anvertrauten Sportler vor jeglichem Missbrauch durch Teamkameraden.
  12. Er nimmt von Junioren keine Bezahlungen entgegen.
  13. Er setzt sich ein, dass der Ehrenkodex im Umfeld seiner Mannschaft eingehalten wird und meldet Verstösse den verantwortlichen Stellen.
  14. Bei Ereignissen welche nicht in diesem Kodex aufgeführt sind, aber im Sinne dagegen verstossen, verpflichtet er sich, Verfehlungen zu melden.
  15. Er erklärt sich bereit, dass der Verein nach seinem Austritt allfällige Referenzauskünfte erteilen darf.
 
Vorstand und die Juniorenabteilung im April 2008
 
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